Zentralstelle
der Schullandheime
Informationen der Zentralstelle der Schullandheime zum Sonderprogramm
Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021
Herzlich Willkommen auf der Seite der
Zentralstelle des Verbandes Deutscher Schullandheime!
Wir freuen uns darauf, Sie bei der Antragstellung für eine Förderung im Rahmen des Sonderprogramms Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu unterstützen.
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier auf unserer Seite. Eine persönliche Betreuung der antragstellenden Schullandheime liegt uns am Herzen, deshalb stehen wir Ihnen darüber hinaus für eine individuelle Beratung gerne per E – Mail, Telefon, Video – Sprechstunde und in der Community zur Seite.
Die Richtlinie für das Sonderprogramm 2021 wurde am 01. März vom Bundesministerium veröffentlicht. Sie finden diese zusammen mit den Antragsformularen und den FAQ in unserer Rubrik Dokumente. Eine Antragstellung war für alle Schullandheime in Deutschland bis zum 28. März bei uns als Zentralstelle des VDS möglich.
Nunmehr sind wir in der Antragsprüfung und bemühen uns, aufkommende Fragen schnellstmöglich zu klären.
Ihr VDS – Zentralstellen – Team
Constanze Couzens, Jens Hertwig und Andrea Onnertz – Wolter
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung,
Kinder- und Jugendarbeit
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Mit dem Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit werden vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanzielle Hilfen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt, die wegen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Für das Jahr 2021 stehen dafür wie schon im Vorjahr 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Rahmen des Sonderprogrammes hat das BMFSFJ dafür 11 Zentralstellen eingesetzt, die folgende Aufgaben stellvertretend für das Bundesministerium übernehmen:
Die Zuständigkeit der Zentralstelle des Verbandes Deutscher Schullandheime (VDS) erstreckt sich auf die Betreuung aller Schullandheime in Deutschland, unabhängig davon, ob diese dem VDS angehören oder nicht.
Bitte sehen Sie von einer Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium ab und wenden sich bei Fragen direkt an die zuständigen Zentralstellen.
Persönliche Betreuung der Schullandheime durch die Zentralstelle. Um aufkommende Fragen schnell zu klären, sind wir auf verschiedenen Kanälen erreichbar:
Sie erreichen uns jederzeit über die E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefonische Erreichbarkeit
Mo – Di: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mi – Do: 10.30 Uhr – 12.00 Uhr
... über unser Hotlinenummer: 0 56 73 921 98 19
Bei erhöhtem Anrufaufkommen und damit verbundenen Wartezeiten nutzen Sie gern die E-Mail und wir rufen Sie zurück.
Zentralstelle Verband Deutscher Schullandheime e.V.
Postfach 1112
21389 Reppenstedt
Bitte senden Sie uns Ihre Antragsunterlagen erst dann postalisch zu, nachdem wir die digital eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit geprüft haben und Sie von uns eine Rückmeldung dazu erhalten haben. Wir möchten so vermeiden, dass die Anträge mehrfach versendet werden müssen.
Für den postalischen Eingang Ihrer zuvor digital eingereichten Antragsunterlagen gilt eine Frist vom 15.04.2021.
Wärend der Antragsphase haben wir eine regelmäßige Videosprechstunde angeboten, um offene Fragen zu besprechen und sich über Herausforderungen bei der Antragstellung auszutauschen.
Dieses Angebot wurde sehr gut und gerne genutzt.
Aus diesem Grunde wollen wir dies als Format auch weiter möglich halten. Bei einem entsprechenden Bedarf werden wir an dieser Stelle dazu informieren.
Wir bitten darum, konkrete Fragestellungen bereits im Anmeldeformular zu vermerken, um uns optimal vorbereiten zu können.
In der Rubrik Aktuelles / Dokumente der Zentralstelle werden Neuigkeiten bekannt gegeben und sie können Dokumente herunterladen.
Häufig gestellte Fragen werden mit entsprechenden Antworten in den "FAQs" bereitgestellt.
Hier finden Sie die allgemeingültigen FAQ des Bundesministeriums BMFSJ
Häufig gestellte Fragen werden mit entsprechenden Antworten in den "FAQs" bereitgestellt.
Aus den Fragen der Schullandheimträger haben wir eine individuellere FAQ-Liste zusammengestellt, um weitere speziellere Fragen bei der Antragsbearbeitung zu klären.
Die Verwendungsnachweise für die Förderung im Rahmen des Sonderprogramms Jugend 2021 müssen bis zum 30. September 2021 bei uns eingereicht werden.
Das Bundesministerium arbeitet derzeit noch an der Erstellung der Formulare. Sobald uns diese vorliegen, werden wir sie hier zur Verfügung stellen.
Soziales Netzwerk zum Austausch mit der Zentralstelle und anderen Schullandheimen. Möglichkeit, Tipps, Hinweise auf Förderprogramme, Spendenideen, Marketingmaßnahmen und allgemeine Informationen mit anderen Schullandheimen auszutauschen.
Um die Community nutzen zu können, registrieren sie sich bitte einmalig. Nach der Freigabe durch unsere Admins, können sie die Community in vollem Umfang nutzen.
Am 01. März 2021 wurde die Richtlinie zum Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021 veröffentlicht. (siehe Dokumente) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt wie schon im Vorjahr 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021 verfolgt den Zweck, gemeinnützige Einrichtungen in der Kinder- und Jugendarbeit bei der Abwendung einer durch die Corona – Pandemie verursachten existenzgefährdenden Wirtschaftslage zu unterstützen.
In der Jugendbegegnungsstätte Spreeinsel dankte Bundesjugendministerin Franziska Giffey den Dachverbänden der Schullandheime, Jugendherbergen und Kindererholungszentren, die bei der Entwicklung und Umsetzung des Sonderprogramms 2020 und 2021 eine Schlüsselfunktion einnehmen. Sie beraten die antragstellenden Einrichtungen, nehmen die Anträge entgegen und stehen in engem Austausch mit dem Bundesjugendministerium.
"Einrichtungen, in denen sich Kinder, Jugendliche und Familien erholen, fortbilden und neue Kontakte knüpfen können, sind das, was wir systemrelevant nennen - sie helfen mit, unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. Auch wenn Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten im Moment gezwungenermaßen leer stehen, müssen wir unbedingt dafür sorgen, dass sie, wenn das Öffnen wieder möglich ist, auch weitermachen können. Denn nach dem Ende der Corona-Pandemie sollen sie sich wieder mit Leben füllen. Ich freue mich darum sehr, dass auch in diesem Jahr wieder 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um solche Einrichtungen zu sichern."
Antragsvoraussetzungen:
Eine Antragstellung erfolgt bei den Zentralstellen in der Zeit vom 01. März 2021 bis zum 28. März 2021. Die Unterlagen müssen innerhalb dieser Frist vollständig eingereicht sein. Verspätete oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Billigkeitsleistung kann für einen Förderungszeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 beantragt werden.
01. März – 28. März Antragsphase: Schullandheime stellen Anträge bei den Zentralstellen (Ausschlussfrist)
01. März – 23. April Antragsbearbeitung: Zentralstellen bearbeiten die Anträge und stellen einen Sammelantrag beim Bundesverwaltungsamt
Ab zweiter Maihälfte Bescheidung durch das Bundesverwaltungsamt erwartet
Vorbereitung der privatrechtlichen Weiterleitungsverträge nach Bescheidung durch das Bundesverwaltungsamt
Auszahlung der Fördersumme durch die Zentralstelle nach Unterschrift des Weiterleitungsvertrages
30. September Frist für den Eingang der Verwendungsnachweise
Folgende Unterlagen sind für eine Antragstellung einzureichen:
In der Rubrik Dokumente wird eine Checkliste zur Verfügung gestellt, die alle einzureichenden Unterlagen umfasst.
Die Zentralstelle informiert die Antragsteller über den Bearbeitungsstand regelmäßig per E – Mail. Sollten im Laufe des Prüfungsprozesses Erkenntnisse gewonnen werden, die gegen eine Bewilligung sprechen, werden die Häuser umgehend in Kenntnis gesetzt.
Nach der Bescheidung durch das Bundesverwaltungsamt wird dem Antragsteller der privatrechtliche Weiterleitungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Sobald der Zentralstelle dieser in Papierform vorliegt, wird die Auszahlung des Zuschusses veranlasst.
Die Bescheidung durch das Bundesverwaltungsamt erfolgt voraussichtlich bis Ende Mai.
Im Sonderprogramm Jugend 2021 hat der Antragsteller ein Wahlrecht, ob er eine Förderung nach der
oder nach der
Constanze Couzens
Leitung
Jens Hertwig
Sachbearbeitung
Andrea Onnertz – Wolter
Sachbearbeitung
Stefan Theßenvitz
Beratung
Anja Theßenvitz
Beratung
Bundesgeschäftsstelle
Gut Eichenberg 3
34233 Fuldatal-Rothwesten