Handlungsempfehlungen gegen
explodierende Energiekosten

Als Bundesverband hat sich der VDS bei den seit Monaten steigenden Energiekosten, die jüngst durch die Ereignisse in der Ukraine sogar explodieren, mit seinen Mitgliedern in Verbindung gesetzt um die Auswirkungen in Erfahrung zu bringen. Nur so können wir unseren Mitgliedern Handlungsempfehlungen geben und in der Politik auf die zum Teil katastrophalen Auswirkungen bei den – i.d.R. – gemeinnützigen Trägern aufmerksam machen und Hilfe einfordern.

Es gibt nicht „die eine, alleinseligmachende“ Handlungsempfehlung in der herausfordernden Situation, aber doch Hinweise, die der ganz überwiegenden Anzahl von SLH helfen können. Gerne stehen wir Ihnen als Austauschpartner für Ihre Fragen zur Verfügung – rufen Sie uns gerne an, damit wir gemeinsam Handlungsschritte entwickeln können, die Ihnen helfen werden.

Vorweg müssen wir feststellen, dass die Politik bereits für Privatpersonen über Heizkostenzuschüsse entschieden hat, aber leider den Bereich der gemeinnützigen Unternehmungen hierbei nicht berücksichtigt. Heizkostenbeihilfen oder auch – Zuschüsse zu den Betriebskosten von gemeinnützigen Unternehmen sind – wie in der Vergangenheit – auch jetzt nicht in der aktuellen Diskussion.

Die rasant gestiegenen Energiekosten wirken sich entweder sofort oder mit Zeitverzug in steigenden Betriebskosten bei jedem SLH aus. Jedes SLH bezieht Strom, während Gas oder Heizöl die – noch – überwiegende Energiequelle zum Heizen ist. Die Strom- und Gasverträge haben grundsätzlich weitgehend identische Ausgestaltungen, sodass diese einer einheitlichen Überprüfung unterzogen werden sollten und wir identische Handlungsempfehlungen hierzu geben:

Für jedes Schullandheim

  • Sehen Sie in Ihren Strom- und Gasvertrag und prüfen Sie, welche Preis- und ggf. Mengenvereinbarungen Sie haben.

Bei Strom-/Gasverträgen mit (Rest-)Laufzeiten von mehreren Monaten

  • Bei einer Rest-Laufzeit von weniger als drei Monaten sichern Sie sich rechtzeitig einen günstigen Anschlussvertrag.
  • Informieren Sie sich hierzu in den bekannten Vergleichsportalen*.
  • Schließen Sie einen Monat vor Ablauf des bestehenden Vertrages einen neuen Vertrag ab, damit die Vertragsübergabe vom alten zum neuen Versorger reibungslos klappt.
  • Eine eindeutige Empfehlung, welche Laufzeit der neue Vertrag haben sollte, möchten wir aufgrund der Unwägbarkeiten der politischen Lage nicht geben, neigen aber dazu, eine mindestens 12-monatige Laufzeit zu wählen, um den Verwaltungsaufwand für Ihr Haus so gering wie möglich zu halten.
  • Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass bei Vertragsabschlüssen direkt über die Vergleichsportale vereinzelt Diskrepanzen zwischen den dort angegebenen und den tatsächlichen Preisen bestehen. Wer einen Wechsel anstrebt, sollte deshalb vor Vertragsabschluss unbedingt die Preise auf der Internetseite des Anbieters überprüfen.
  • Einige Versorger bieten günstigere Preise für den Bezug festgelegter Strom- bzw. Gasmengen an. Wir raten zur Vorsicht einen derartigen Vertrag abzuschließen, denn die wenigsten Häuser können dies mit einer hohen Genauigkeit sagen, da die Auslastung der Häuser stark schwankt.
  • Bei einer Rest-Laufzeit mehr als drei Monaten empfehlen wir 2 Monate vor Ablauf die vorgenannten Schritte zu terminieren und umzusetzen

    * = Info zu Vergleichsportalen

Bei Strom-/Gasverträgen im Rahmen der gesetzlich gesicherten Grundversorgung

  • Einige wenige Häuser haben noch keine länger laufenden Verträge oder sind durch berechtigte oder gar unberechtigte Kündigungen Ihrer bisherigen Versorger in die Grundversorgung gefallen, die in der Regel teurer sind.
  • Stellt Ihre Überprüfung des Gas- oder Stromvertrages fest, dass Sie in einem Vertrag der Grundversorgung sind, empfehlen wir Ihnen den alsbaldigen Wechsel in einen anderen Vertrag mit einer festen, längeren Laufzeit.
  • Berücksichtigen Sie hierzu unsere oben gemachten Empfehlungen

Bei Erhöhung der Abschlagszahlungen, Preiserhöhungen
und Kündigungen durch den Strom- oder Gasanbieter

Preis aggressive Anbieter versuchen durch Kündigung aus dem für sie unwirtschaftlichen Vertrag herauszukommen. Ebenso wird dies durch eine Preiserhöhung oder durch eine Erhöhung der Abschlagszahlung versucht, was sehr häufig rechtswidrig ist.

  • Seien Sie unbesorgt: Ihre Strom- und Gasversorgung ist jederzeit sichergestellt – auch wenn Sie die folgenden, juristische Auseinandersetzung mit dem Versorger suchen.
  • Sie können Widerspruch gegen die Maßnahme des Energieversorgers einlegen. Standardisierte Muster bieten die Verbraucherzentralen an.
  • Sie können zudem die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen androhen, wozu es auch standardisierte Muster bei Verbraucherzentralen gibt.
  • Bei ausreichend personellen Kapazitäten in Ihrem SLH zu diesem arbeits- und nervenkostenden Thema, empfehlen wir Ihnen diesen Weg zu gehen und sich – i.d.R. – kostenpflichtig bei Ihrer Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt beraten zu lassen.
  • Bei knappen personellen Kapazitäten empfehlen wir Ihnen, sich nach den oben gemachten Empfehlungen einen neuen Versorger zu suchen.

Beim Einsatz nachhaltiger Energieversorgung

Für die SLH, die schon weiter auf dem Weg der nachhaltigen Energieversorgung sind und mit Luft-Wärmetauschern arbeiten, lohnt sich auch ein Blick in den bestehenden Stromvertrag, da nicht alle Häuser eine autarke Stromversorgung über Photovoltaikanlagen haben werden und Strom für den Wärmetauscher dazukaufen müssen.

Gleiches gilt für Häuser, die über Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen verfügen, wobei wir wissen, dass diese SLH in ihrem Energiemanagement gut aufgestellt sind, so dass wir uns weitergehende Hinweise ersparen. Natürlich stehen wir aber auch diesen sehr gerne zum Gedankenaustausch zur Verfügung.

Eingeschränkte Handlungsempfehlung für SLH mit Heizöl-Anlagen und Gas-Tanks. SLH, die mit Heizöl oder über Gas-Tanks ihre Heizung betreiben sind leider dazu angehalten, ausreichend Vorräte für ihre Energieversorgung vorzuhalten und müssen unter Umständen jetzt ihre Lagerbestände zu den aktuell horrenden Preisen auffüllen. Hier sehen wir keine Handlungsempfehlungen – außer der Abfrage verschiedener Händler in Ihrer Region zu den aktuellen Bezugspreisen.

Zu betriebswirtschaftlichen und liquiditätsmäßigen Auswirkungen an die Schatzmeister

  • Passen Sie Ihren Haushaltsplan 2022 bei bereits gestiegenen Kosten oder anstehenden Kostensteigerungen in den Positionen Verbrauchskosten Strom, Gas, Heizöl an und prüfen, ob dies signifikante Auswirkungen auf Ihr geplantes Jahresergebnis hat.
  • Passen Sie eine eventuell vorhandene Liquiditätsvorausschau an.
  • Überprüfen Sie insbesondere bei unvermeidlichen Käufen von Heizöl, ob entsprechende Mittel auf dem Bankkonto vorhanden sind.
  • Sofern Ihre Energiekosten über die Nebenkosten eines Mietvertrages abgerechnet werden, erkundigen Sie sich bei Ihrem Vermieter, ob eine Erhöhung der monatlichen Nebenkostenpauschale sinnvoll ist, damit Ihr Haus nicht zu einem späteren Zeitpunkt durch eine extrem gestiegene Nachzahlung überrascht wird.
  • Überprüfen Sie, ob Preiserhöhungen für Ihre Übernachtungen und sonstige Dienstleistungen unvermeidlich sind und erstellen Sie neue Preislisten, die auch ggf. auf Ihrer Internetseite zu aktualisieren sind.
  • Überprüfen Sie die Möglichkeit, auch bei abgeschlossenen Verträgen zu unmittelbar anstehenden Reisen die Preise rechtswirksam zu erhöhen.
  • Wir sehen am Markt die Einführung von „Energiekostenpauschalen“ zusätzlich zu den Übernachtungs- und Essenspreisen, da diese eine höhere Akzeptanz bei den Gästen genießt.

Hinweis zu zukünftigen Handlungsempfehlungen
des VDS zu energetischen Investitionen

Die aktuellen Energiepreise drängen auch die SLH dazu, schneller und umfangreicher über energiesparende Investitionen nachzudenken und in Angriff zu nehmen. Der VDS erarbeitet hierzu weitere Handlungsempfehlungen, wobei wir die veränderten Bedingungen, die die neue Bundesregierung dazu erlassen hat, dabei mit einbauen werden. Sind diese Investitionen bisher aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten angedacht worden, ergibt sich nunmehr auch eine dringende betriebswirtschaftliche Notwendigkeit.

Da sich die Förderlandschaft hierzu gerade neugestaltet, arbeiten wir mit Hochdruck daran, wohl wissend, dass lange Lieferzeiten für die meisten Bauteile und volle Auftragsbücher im Handwerk eine schnelle Umsetzung in den SLH nicht möglich ist.

Wir bieten Ihnen an, sich mit Rainer Seydel im VDS in Verbindung zu setzen, um mit Ihnen die ganz spezielle Situation Ihres Schullandheimes zu besprechen und gemeinsam zu überlegen, welche konkreten Schritte für Sie unmittelbar anstehen.

Rufen Sie ihn gerne an (Tel.: 0157-35448745) oder schreiben uns eine Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Verband Deutscher Schullandheime e.V.

Schloßstr. 48
12165 Berlin

Sprechzeiten:
Di. - Do. 9-12 Uhr

Tel.: +49 30 2000 - 75 030
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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