Guten Tag,
Wir sind die Herbergseltern, und Eigentümer des Selbstverpfleger Gästehauses das Kreuzle mit 43 Betten. www.daskreuzle.de
Trotz Beherbergungsverbot haben wir noch keine Möglichkeit gesehen das wir für unserer großen finanziellen Einbußen eine Möglichkeit haben Fördergelder zu beantragen.
Denn das Gruppenhaus läuft weder unter einem gemeinnützigen Verein noch unter einem Gewerbe, sondern zählt unter reine Vermietung ohne zusätzliche Dienstleistung für die Gruppen.
Das Haus steht seit April 2020 leer, außer weniger Buchungen zur Zeit der Eröffnungserlaubnis im Sommer. Hat jemand in so einem Fall schon Erfahrungen gesammelt und könnte uns mit Infos weiterhelfen?