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Allergenkennzeichnung bei loser Ware

Die EU-Kommission hat im Januar 2008 den Entwurf einer „Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" veröffentlicht (Lebensmittelinformations-Verordnung). Ziel der Verordnung ist es, das Lebensmittelkennzeichnungsrecht infolge der geänderten Erwartungshaltung der Verbraucher EU-weit zu aktualisieren und zu modernisieren. Danach sollen dem Gast vor seiner Kaufentscheidung und ohne gesonderte Nachfrage wichtige Informationen über die Zutaten einer Speise vorliegen. Am 22. November 2011 ist die neue Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Ab dem 13.12.2014 ist nach der Lebensmittel Informationsverordnung (LMIV, EU-VO Nr. 1169/2011) europaweit die Kenntlichmachung von Allergenen auch bei loser Ware verpflichtend.

Die Verordnung sieht u.a. eine verpflichtende Allergenkennzeichnung für lose Ware vor. In welcher Art und Weise die Informationen bereitgestellt werden, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Mitgliedstaates. In zahlreichen Schreiben an die zuständigen EU-Politiker und an die Bundesregierung hat der DEHOGA stets darauf hingewiesen, dass eine Deklaration aller verwendeten Zutaten, die Allergien auslösen können, in den Speisekarten nicht umsetzbar ist. Der DEHOGA wird sich nun weiterhin auf nationaler Ebene dafür einsetzen, dass es zielführend ist, wenn der Gast im Verkaufsraum oder in den Speisenkarten darauf hingewiesen wird, dass er Informationen zu Allergenen Zutaten im Gespräch oder durch ausliegendes Informationsmaterial erhalten kann.

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